Behindertenhilfe
Eine Einrichtung der Stiftung der Cellitinnen

Unternehmensleitung

Die Führung des laufenden Betriebs obliegt der Unternehmensleitung. Sie orientiert sich an der Zielsetzung und Aufgabenstellung wie sie in der Satzung der Trägerin, Stiftung der Cellitinnen, beschrieben ist. Zudem richtet sie sich an den rechtlichen Erfordernissen für den Betrieb einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen, dem Wohn- .und Teilhabegesetz sowie der jeweils gültigen Sozialgesetzgebung aus. Das jeweils gültige Konzept der Einrichtungen der Behindertenhilfe bildet weitere Grundlagen zur Führung des Unternehmens.