Behindertenhilfe
Eine Einrichtung der Stiftung der Cellitinnen

WTG-Ergebnisberichte

Ergebnisberichte der örtlich zuständigen Behörde nach dem Wohn-und Teilhabegesetz NRW ("Heimaufsicht")

Nach §§ 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Die nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) zuständigen Behörden erstellen hierbei einen Tätigkeitsbericht. Dieser wird veröffentlicht und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden vorgelegt (§ 14 Abs. 11 WTG).

Das Wohn- und Teilhabegesetz hat u.a. den Zweck die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen. Dazu unterliegen Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (wie bspw. Wohnstätten für Menschen mit Behinderung), Gasteinrichtungen, selbst- und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, Ambulante Dienste und Angebote des Servicewohnen einer Anzeigepflicht.

Die detaillierten Tätigkeiten, die gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen und Kooperationen können den untenstehenden Tätigkeitsbericht entnommen werden.