Rechtstreue ist uns wichtig; daher befassen wir uns in der Stiftung der Cellitinnen (im folgenden „Unternehmen“ genannt), ihren Tochtergesellschaften und Einrichtungen systematisch mit der Einhaltung gesetzlicher und interner Regelungen. Unser Unternehmen verfolgt und ahndet fahrlässige wie vorsätzliche Compliance-Verstöße. Dabei sind wir uns bewusst, dass auch das beste Compliance-Management einzelne Regelverstöße nicht verhindern kann. Daher sind wir auch auf Hinweise angewiesen, um etwaige Lücken zu entdecken, Fehler abzustellen und daraus für die Zukunft zu lernen. Denn nur so wird unser Compliance-Management besser, und wir reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Compliance-Verstößen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verfolgt das Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards entlang der Lieferkette zu gewährleisten. Durch individuelle Risikoanalyse und umfangreiche Dokumentationspflichten soll Transparenz in die Lieferketten gebracht werden und Verstößen gegen Menschrechte und den Umweltschutz vorgebeugt werden.
Wir arbeiten mit unseren Zulieferern und Dienstleistern partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Von ihnen fordern wir transparentes und nachhaltiges Handeln und die Einhaltung hoher Sozial- und Umweltstandards. Wir nutzen verschiedene Instrumente, Methoden und Maßnahmen, um die Nachhaltigkeit in unserer Lieferkette stetig zu verbessern. Die zentralen Grundsätze sind in der Grundsatzerklärung zur Anerkennung der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten niedergeschrieben.
Unsere Lieferanten verpflichten sich, Standards und Maßgaben hinsichtlich der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten, wie sie im Verhaltenskodex zum Ausdruck kommen, einzuhalten.
Pdf Verhaltenskodex für Lieferanten
Meldeweg für Beschwerden
Um von Gesetzesverstößen, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken sowie etwaigen Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Handeln unseres Unternehmens oder entlang seiner Lieferketten zu erfahren und diesen entgegenwirken zu können wurde eine Beschwerde Management eingerichtet.
Über das eingerichtete Meldeverfahren haben sämtliche Interessengruppen die Möglichkeit auf potenzielle Rechts- oder Regelverstöße hinzuweisen. Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt und können ohne Namensnennung abgegeben werden. Die in ihnen enthaltenen Informationen über Personen und Sachverhalte sind intern nur Mitarbeitenden zugänglich, die sie für die Bearbeitung des Vorgangs benötigen. Kein Beschwerdegeber, der zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die von ihm gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen, muss Nachteile fürchten.
Auf der nachfolgenden Seite erreichen Sie das online-basierte Beschwerde Management von Osapiens.
Über dieses elektronische Meldeportal können Hinweise in zahlreichen Sprachen abgegeben werden.
Missbräuchliche Nutzung des Beschwerde Managements
Die Meldung von nichtzutreffenden Informationen kann betroffene Personen und Unternehmen zu Unrecht einem Verdacht aussetzen. Bitte gehen Sie daher verantwortungsvoll mit der Möglichkeit um, Hinweise zu geben. Wir weisen daher darauf hin, dass bewusst unwahre Behauptungen über Dritte eine Straftat darstellen können.
Datenschutz
Bitte beachten Sie bei der Übermittlung aller Nachrichten auch die auf der Beschwerdeseite angezeigte Datenschutzerklärung.
Beschlagnahmefreiheit
Schließlich weisen wir darauf hin, dass Osapiens hinsichtlich der über das Beschwerdesystem oder in sonstiger Weise eingegangenen Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Diese Informationen sind jedoch im Allgemeinen nicht beschlagnahmefrei, d. h. Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden können auf entsprechenden richterlichen Beschluss diese Informationen beschlagnahmen und somit darauf zugreifen.
Weitere Meldemöglichkeiten
Unabhängig vom Beschwerdemanagement besteht für all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin die Möglichkeit, sich jederzeit mit Hinweisen an ihren Vorgesetzten oder an die zuständige Geschäftsführung zu wenden.
Bei Fragen und Anmerkungen rund um das Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz steht Ihnen unsere Menschenrechtsbeauftragte, Frau Elena Lützeler, zur Verfügung (E-Mail: menschenrechtsbeauftragter(at)cellitinnen.de)